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1. 100 Geschichtsbilder aus Erfurt und Thüringen - S. 124

1911 - Erfurt : Keyser
— 124 — lichen Fürsten das Recht, sich für die an Frankreich verlorenen Gebiete durch Besitznahme geistlicher Landgebiete auf dem rechten Rheinufer und innerhalb Deutschlands zu entschädigen. Für Preußen wurden diese Entschädigungen in einem Vertrage vom 23. Mai 1802 genauer festgesetzt. Es erhielt für einen Verlust von 48 Quadrat-meilen mit 140 000 Einwohnern einen Gewinn von 220 Quadrat-meilen mit 520 000 Einwohnern, darunter das Mainzer Eichsfeld und das Erfurter Land. Durch einen Erlaß vom 6. Juni 1802 erklärte König Friedrich Wilhelm Iii. diese Gebiete für seinen Besitz. Ju Erfurt hatte man hiervon noch nichts Bestimmtes gehört, als am 5. August für das hier in Quartier stehende Kaiserliche Bataillon der Befehl zum Abmarsch eintraf. Er erfolgte vom 12. bis 17. August. Wenige Tage darauf wurde allen Ortschaften des Kreises und der Stadt ein Schreiben der Kurfürstlichen Regierung bekannt gegeben, welches das Einrücken der preußischen Truppen als bevorstehend mitteilte. Tatsächlich war in der Nacht vom 20. zum 21. das preußische Besatzungskorps, bestehend aus einem Bataillon Dragoner und 3 Bataillonen Infanterie, zusammen 3500 Mann, unter den Generalleutnants von Voß und v. Wartensleben in das Erfurter Land eingerückt und stand in Ilversgehofen. Nachdem am 21. August in der Frühe ein Offizier in die Stadt gekommen war und der versammelten Regierung die Besitznahme angezeigt hatte, rückten um 9 Uhr die preußischen Truppen durch das Krämpsertor in die Stadt ein. Am Tor wurden sie von einer Abordnung des Stadtrates empfangen. Dann marschierten sie nach dem Platz vor den Graden, wo die vom Petersberg kommende kurmainzische Besatzung dem neuen Landesherrn Treue schwur und unter die preußischen Soldaten verteilt wurde. Tore und Zitadellen waren inzwischen besetzt worden. Nunmehr wurde auf der Statthaltern, dem Rathaus, und an allen Toren der preußische Adler entfaltet und die Besitz-nahme-Urkunde angeschlagen. Die Infanterie quartierte man bei den Bürgern ein, die Dragoner aber kamen auf die Dörfer. — Durch den Reichs-Depntations-Hauptschluß in Regensburg vom 25. Februar 1803 wurde die Einverleibung endgültig anerkannt, und die kaiserliche Bestätigung erfolgte bierzu am 27. April 1803. Nunmehr entschloß sich auch der König, das neuerworbene Land persönlich auszusuchen. Am 30. Mai 1803 traf er mit seiner Gemahlin in Erfurt ein und stieg in der ehemaligen Statthaltern ab (f. Nr. 65). Durch die wiederholten Besuche des Königs-Paares, vor allem aber durch das leutselige Wesen desselben söhnten sich die Erfurter mit der neuen preußischen Verwaltung aus, die ihnen infolge der knappen, soldatischen Art anfangs nicht behagt hatte. Erfurt unter französischer Herrschaft: Aber schon 1806 endete die neue Herrschaft Preußens über Erfurt. Drei Tage nach der Schlacht bei Jena (14. 10. 1806) ergab sich die Stadt schimpf-

2. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 21

1909 - Leipzig : Hirt
6. Der Reichsdeputationshauptschluß. 21 Krieges durch englische Seetruppen besetzt worden waren. Damit war auch der zweite Koalitionskrieg zugunsten Frankreichs entschieden. Der Friede zu Amiens hatte zur Folge, daß Bonaparte durch Senatsbeschluß und Volksabstimmung zum Konsul aus Lebenszeit ernannt wurde. 6. Der Reichsdeputationshauptschlutz. In den Friedensschlüssen zu Campo Formio und Luneville war bestimmt worden, daß die Fürsten des linken Rheinufers sür ihre Abtretungen an Frankreich entschädigt werden sollten. Der Kongreß zu Rastatt in Baden brachte kein Ergebnis. Die Ermordung zweier französischer Gesandten führte die Auslösung herbei. Bis heute ist nicht aufgeklärt, wer die Täter und wer die Anstifter dieses Frevels gegen das Völkerrecht gewesen sind. Nach dem Frieden zu Luneville wurden die Verhandlungen in Regensburg durch eine Reichsdeputation festgesetzt. Der Wille Bonapartes war auch hier ausschlaggebend. Als Entschädigungen wurden die Länder der geistlichen Fürsten und die Reichsstädte verwandt. Nur der Erzbischof Dalberg von Mainz behielt ein Fürstentum im Gebiet der Städte Regensburg, Aschaffenburg und Wetzlar und den Titel Kur- und Erzkanzler; Hamburg, Bremen, Lübeck, Frankfurt am Main und Nürnberg behielten ihren Charakter als Freie Reichsstädte. Preußen bekam die Bistümer Paderborn und Hildesheim, einen Teil des Bistums Münster, Erfurt, das Eichsfeld, mehrere Freie Städte und Abteien. Österreich erhielt die Bistümer Brixen und Trient in Tirol. Die Entschädigungen der übrigen Staaten können übergangen werden.

3. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 68

1902 - Karlsruhe : Lang
Männer. Sie zogen, nach Gauen und Stämmen in große Heerhaufen geordnet, von den Gaugrafen und Herzögen geführt, in den Kampf. Jeder Wehrmann hatte für Waffen, Roß und Lebensmittel selbst zu sorgen. Nachdem durch den Einfluß des Lehenswesens der alte Heerbann verfallen war, trat an seine Stelle das Aufgebot der Vasallem Jeder Lehensmann war seinem Lehensherrn und alle Lehensherren bis hinauf zu den höchsten Reichsfürsten dem Kaiser zur Heerfolge verpflichtet. Die Hauptstärke des Vasallenheeres war die gepanzerte Reiterei, die mit gefällten Speeren gegen den Feind ansprengte und wenn er durch den Stoß erschüttert war, mit Schwert und Streitkolben kämpfte. Rittertum. Die Reiterei des Vasallenheeres bestand aus adeligen Lehensmännern und bildete mit der Zeit einen eigenen Stand, den Ritterstand. Die Pflichten des Ritters waren: ehrbarer Wandel, unverbrüchliche Treue gegen den Landesherrn, Tapferkeit, Befchütznng der Schwachen, besonders der Frauen und Waifen, Kamps gegen die Feinde des christlichen Glaubens. Ter junge Adelige wurde für den Ritterstand sorgfältig erzogen. Im siebenten Jahre wurde er einem angesehenen Ritter übergeben, dem er als Edelknabe diente, und der ihn in feiner Sitte und allen ritterlichen Künsten unterwies. Im vierzehnten Jahre wurde er Knappe und begleitete nunmehr seinen Herrn in den Krieg, zum Turnier, auf die Jagd; er führte thm das Roß vor, versorgte seine Waffen, schnallte ihm den Harnisch an und kämpfte anjeincr Seite, fortwährend darauf bedacht, dem Lehrmeister an ritterlicher Tugend und Ehrenhaftigkeit gleich zu werden. Im einund-zwanzigsten Jahre war die Lehrzeit beendet, und der Knappe wurde durch den Ritterschlag in den Stand der Ritter aufgenommen. Er bereitete sich durch Fasten, Wachen und Gebet auf die feierliche Handlung vor. In einer Kirche vor dem Altare wurde er mit der Waffenrüstung angetan und legte das Gelübde ab, die Pflichten eines christlichen Ritters treulich zu erfüllen. Hieraus wurden ihm die goldenen Sporen, das Abzeichen der Ritterwürde, angebunden, und der vornehmste der anwesenden Ritter gab ihm mit dem flachen Schwerte drei Schläge auf den Nacken und die Schulter. An diese Feier schlossen sich zu Ehren des jungen Ritters noch weltliche Festlichkeiten, Turnier, Festmahl und Tanz an. Zur Pflege des ritterlichen Geistes dienten die Turniere. Diese waren Kampsspiele, die entweder von Fürsten, oder auch von ritterlichen Genossenschaften veranstaltet wurden. Die Kämpfer, zu Roß in voller Waffenrüstung, sprengten mit eingelegten Lanzen auf einander los, und wer den Gegner aus dem Sattel warf, gewann den Preis, den Turnierdank, der ihm von einer der zuschauenden Damen überreicht wurde. Dem Sieger verfielen auch Roß und Waffen des Besiegten, der sie jedoch um Geld auslösen konnte. Oft wurde bei den Turnieren auch mit dem Schwerte und dem Streitkolben gekämpft, und wiewohl das Turnier unrein friedlicher Wettstreit fein sollte, büßte mancher wackere Ritter dabei das Leben ein. Nie Kirche. Der Süden Deutschlands war früher für das Christentum gewonnen als der Norden und Osten. Durch Karl den Großen wurden die Sachsen — oft mit Anwendung von Gewalt — bekehrt und in ihrem Gebiete die Bistümer Münster, Paderborn, Minden, Osnabrück, Hildesheim, Bremen, Verden und Halberstadt errichtet. Nach der Eroberung der von Slaven bewohnten Gebiete auf dem rechten Ufer der Elbe wurden das Erzbistum Magdeburg und die Bistümer Brandenburg, Havelberg, Meißen und Zeitz gestiftet. Alle diese Bistümer wurden mit großen Gütern ausgestattet. Die Kaiser übertrugen den Bischöfen und Erzbischösen auch wichtige Ämter mit großen Reichslehen. So wurden mit der Zeit die Erzbischöfe von Mainz, Köln, Trier, Bremen mächtige Reichsfürsten, die großen Einfluß auf die Geschicke des Reiches hatten.

4. Bergers Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 214

1902 - Karlsruhe : Lang
— 214 — Gemeinderat, gleichfalls aus Jakobinern bestehend, teilte unter dem Pariser Gassenpöbel Waffen aus, und die Jakobiner trafen Veranstaltung, daß aus ganz Frankreich Scharen von entlassenen Zuchthäuslern und anderem verworfenem Gesindel nach Paris kamen. Die königlichen Truppen und die Freiwilligen, die sich zum Heerdienste meldeten, wurden an die Grenze geschickt. Hierdurch kamen die Jakobiner in den Besitz der Gewalt zu Paris und unterdrückten mit ihren Pöbelrotten nicht nur die Anhänger der Königsregierung, sondern auch alle Freunde einer gesetzlichen Freiheit. Auf Veranlassung Dantons wurden in den Tagen vom 2. bis 6. September 1792 vom bewaffneten Pöbel die Gefängnisse erbrochen und gegen 4000 gefangene „Aristokraten" auf fcheußliche Art niedergemetzelt. Am 21. September 1792 beschloß der Nationalkonvent die Abschaffung der Königsregierung und die Einführung der Republik, der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit der Menschen. Frankreich wurde nunmehr durch zwei Ausschüsse des Konvents regiert, den Sicherheitsausschuß und den Wohlfahrtsausschuß. Tatsächlich waren die beiden Häupter des Jakobinerklubs, Danton und Robespierre, die unbeschränkten Gebieter. Der König wurde' vom Konvent als Verräter der Republik zum Tode verurteilt und am 21. Januar 1793 enthauptet. Dasselbe Schicksal hatte ein halbes Jahr später seine Gemahlin Maria Antoinette, die Schwester des Kaisers Joseph Ii. Der Sohn des Königs wurde einem Schuhflicker in die Lehre gegeben und von diesem zu Tode gequält. Um alle Feinde der „einen und ungeteilten Republik" zu vernichten, wurde ein Revolutionstribunal eingesetzt, ein Gerichtshof, der auf die elendesten Angebereien hin mit Verletzung aller Rechtsformen Todesurteile aussprach. Durch ganz Frankreich wurden in jener „Zeit des Schreckens" viele Tausende von rechtlichen Menschen, Männer und Frauen, mittels der Guillotine*) enthauptet oder massenweise erschossen, erschlagen, ertränkt.**) *) Hinrichtungsmaschine mit einem herabfallenden Beile, Fallbeil. **) Einer der berüchtigtsten Schreckensmänner war in dieser Zeit Eulogius Schneider zu Straßburg. Er war der Sohn schlichter Ackersleute aus dem Bistum Würzburg, trat nach feinen Studien zu Würzburg in das dortige Franziskanerkloster, verließ den Orden, wurde Hofprediger des Herzogs von Württemberg, dann Professor an der Universität in Bonn, kam 1791 in das Elsaß, übernahm das Pfarramt in Tossenheim und Oberbronn (im Unter-Elsaß) und wurde dann Generalvikar des revolutionärgesinnten Bischofs Beendet in Straßburg. Als wütender Jakobiner erhielt er die Stelle eines „öffentlichen Anklägers" beim Revolutionstribunal. Als solcher reifte er mit seiner Guillotiue im Unter-Elsaß umher und ließ im ganzen 31 Personen hinrichten. Das Ober-Elsaß verwehrte ihm den Eintritt. Eine Zeitlang schlug er seinen Sitz in Barr auf. Hier verheiratete er sich und zog an der Seite seiner jungen Frau in einem mit sechs Pferden bespannten Wagen nach Straß-burg. Diesen großartigen Einzug, der der Einfachheit republikanischer

5. Elsässische Geschichtsbilder - S. 23

1884 - Straßburg : Bull
— 23 — renb fünf Tagen im Jahre verpflichtet. Manche Gewerbe hatten dafür besondere Dienstleistnngen zu verrichten. Die Kaufleute mnßten für den Bischof Botendienste thun, die Kürschner ihm Felle und Pelze bereiten, acht von den Schnstern ihm die schwarzen Lederhüllen zum Einpacken der Leuchter, des Geschirres u. s« w. liefern; wenn der Bischof an den kaiserlichen Hos reiste, mußten die Schmiede die Hufeisen für feine Pferde arbeiten, die Schwertfeger seine und seines Trosses Waffen reinigen, die Küfer seine Weinfässer binden. Dieser Zustand konnte sich jedoch nicht auf die Dauer halten. Die Stadt vergrößerte sich bedeutend, Handel und Gewerbe erlangten einen großen Aufschwung. Da verlangte die Bürgerschaft auch Teilname an Gericht und Verwaltung. Die frühere Dienstbarkeit für den Bischof wurde abgeschafft. Immer mehr wurde die Gewalt des Bischofs gemindert, bis er zuletzt . auf die Ausübung geistlicher Verrichtungen beschrankt war. Die Hohenstaufen nahmen die Stadt in ihren unmittelbaren Schutz und Schirm, so daß Straßburg die erste freie Reichsstadt des Elsasses war. Auf Straßburg folgte Hagenau, welches Friedrich Barbarossa mit Mauern umgeben und im Jahre 1164, wie oben bemerkt, mit reichsstadtischer Freiheit beschenkt hatte. Im Oberelsasse ging Colmar den anderen Städten voran. Es erhielt seine Mauern von Albin Wölflin, dem Kaiserlichen Vogt, der sich um das Elsaß äußerst verdient gemacht hat und wurde von Friedrich Ii. zur freien Reichsstadt erhoben. Ebenso wurden Schlettstadt und Kaysersberg, die Wächterin des Paffes über die Vogesen, von Wölflin befestigt und zählten fortan als freie Reichsstädte. — So erhielt sich die Regierung Friedrich Ii. im Andenken der Elsässer als eine der glücklichsten des Landes und um so mehr, da die folgenden Zeiten viel Unheil über dasselbe brachten. Walther von Gcroldseck. (1260.) Nach dem Tode Friedrichs herrschte in Deutschland große Unordnung. Auch im Elf affe fehlte es an einer festen Oberleitung. Die Landgrafen waren den vielen weltlichen und geistlichen Herren, sowie den Reichsstädten gegenüber zu schwach. Im 1.1255 thaten sich die rheinischen Städte zu einem Bündnisse zusammen. An diesem nahmen teil: Straßburg, Colmar, Breisach, Schlett-

6. Elsässische Geschichtsbilder - S. 26

1884 - Straßburg : Bull
— 26 — Deutschland die höchste Unordnung. Kein deutscher Fürst mochte die Kaiserkrone annehmen. Ein jeder suchte sich nur auf Kosten des andern zu erheben und zu bereichern. Gewalt ging überall vor Recht. Es war die schreckliche Zeit des Faustrechts, wo Sieger der war, welcher die stärkste Faust führte. Diese traurigen Zustände riefen die Sehnsucht nach einem tüchtigen Kaiser wach. So wählten i. I. 1273 die deutschen Fürsten den Grasen Rudolf von Habsburg zum Kaiser. Rudolf belagerte gerade die Stadt Basel, als ihm die Gesandten die Botschaft brachten, daß ihn die zu Frankfurt versammelten Fürsten einstimmig gewählt hätten. Die Nachricht kam auch bald in die Stadt Basel. Sogleich öffneten die Bürger die Thore, der Bischof söhnte sich mit seinem neuen Herrn ans, die Gefangenen wurden zurückgegeben und Rudolf hielt unter dem Jubel der Einwohner seinen Einzug in die Stadt. Die Baseler leisteten ihm den Eib der Treue und brachten eine große Summe Gelbes als Ehrengeschenk bar. Nach-bent Rubolf in Aachen gekrönt worben war, kam er auch nach Straßburg, wo er glänzenb empfangen würde. Häufig verweilte er in biefer Stadt, ebenso in Hagenau, Rappoltsweiler und Ensis-heim. Er kannte sehr wohl die Bebeutung, welche das Elsaß für Deutschland hatte und versäumte beshalb nichts, um die Provinz fest mit dem Reiche zu verketten. Mehrmals kam er in das Laub, um ausgebrochene Streitigkeiten zwischen Städten und eblen Herren zu schlichten. In der Zeit des Faustrechts hatten sich viele Ritter feste Burgen gebaut, von benen aus sie die Städter arg plagten und ihren Hanbet störten. Rubolf gab beshalb vielen Städten bebeutenbe Vorrechte und stellte sie unmittelbar unter das beutfche Reich. Manche bekamen sogar das Münzrecht und das Recht über Leben und Tod. Da aber die einzelnen Stabte zu schwach waren, um sich mit Erfolg gegen die Übergriffe der Burgherren zu verteibigen, so verbanben sie sich und der Kaiser gab ihnen einen gemeinsamen Schutz in der Person des Laubvogts. Dieser hatte später seinen festen Sitz zu Hagenau. Außer Hagenau gehörten zu dem Bunbe: Colmar, Schlettstabt, Weißenburg, Mülhansen, Oberehnheim, Rosheim, Münster, Kaysersberg und Türkheim. Straßburg staub für sich allein und wußte sich selbst zu schützen. Noch kurz vor seinem Ende besuchte Rubolf die Stadt Straßburg und als er aus dem Thore ritt, rief er noch: „Lebe wohl, Stadt! Lebt wohl, meine lieben Bürger!" In bemfelben

7. Elsässische Geschichtsbilder - S. 29

1884 - Straßburg : Bull
— 29 - wohllöbliche Rat der Stadt mißtrauisch, er möchte noch anderswo eine solche Uhr bauen und dadurch den Ruhm Straßbnrgs schmälern. Die Ratsherren beschlossen also, den Meister unschädlich zu machen. Er wurde der Hexerei angeklagt und bald brachte ihn auch die Folter zum Geständnis. Die Richter verurteilten ihn zur Blendung. Ehe ihm aber das Augenlicht genommen wurde, bat er, sich noch einmal sein Werk ansehen zu dürfen, was ihm auch gestattet wurde. Er trat heran, hob eine Kette aus und sogleich schnurrten alle Räder ab; die Uhr ging nicht mehr. Erft ein neuer Meister brachte sie wieder in Ordnung. — Die Uhr zählte mit dem Münsterturme zu den sieben Wuuderu Deutschlands. Die übrigen fünf waren: Der Cölner Dom, die Ulmer Orgel, die Frankfurter Messe, die Nürnberger Industrie und die Augsburger Baukunst. Elsaß unter den ersten Nachfolgern Rudolfs. (1291—1348.) Nach dem Tode Rudolfs von Habsburg brachen die Unruhen, die dnrch seine Klugheit und sein kräftiges Regiment niedergehalten waren, mit erneuerter Heftigkeit wieder los. Immer aber hielten die Elsässer treu zu dem habsbnrgischen Hanse. Als daher nach Rudolf nicht sein Sohn Albrecht, sondern Adolf von Nassau zum deutschen Kaiser erwählt wurde, fand dieser große Schwierigkeiten, um im Elsasfe sein Ansehen geltend zu machen. Mit Gewalt mußte er sich Anerkennung verschaffen. Seine Beamten behandelten die Einwohner sehr strenge, so daß bei allen seine Regierung nur Unzufriedenheit erregte. Als daher i. I. 1298 Albrecht von Österreich ein Heer gegen Adolf rüstete, schickte sogleich auch das Elsaß bedeutende Unterstützung. Elsässische Truppen kämpften in der Schlacht bei Göllheim auf Seiten Albrechts. Adolf verlor Krone und Leben in dieser Schlacht. Albrecht bestieg den Kaiserthron. War nun auch Albrecht zur Herrschaft gekommen, so hörten doch die Unruhen im Elsasse nicht auf. Bald zog der Bischof von Straßburg gegen eine Stadt zu Felde, bald lag Basel mit dem Landgrafen von Ober-Elsaß in Fehde, bald bekriegten die Ritter die Städte. Zur Abwehr schloß Albrecht im I. 1301 mit den Bischöfen von Straßburg und Basel, den Landgrafen von Ober- und Niederelsaß, den Städten Straßburg und

8. Elsässische Geschichtsbilder - S. 60

1884 - Straßburg : Bull
- 60 — Dritter Aöschnitt. Geschichte -es Elsasses von der Lesltzergreifung durch Frankreich bis zur Wiedervereinigung mit Deutschland. (1648—1871.) Der Rat von Ensisheim. (1658.) Der westfälische Friede hatte sich in zweidentiger Weise über die reichsnnmittelbaren Gebiete sowohl der freien Herren, als der Städte ausgesprochen. Der französische König konnte sein Ansehen nur mit Mühe in den freien Reichsstädten zur Geltung bringen. Im I. 1653 beschwerten sie sich beim deutschen Reichstage, daß ihre Vorrechte und Freiheiten nicht gehörig beachtet würden. Um seine Herrschaft mehr zu befestigen, grünbete der König 1658 den Rat von Ensisheim. Am 14. November würde er unter einem gewaltigen Zulauf des Volkes, in Anwesenheit zahlreicher Abgesanbten des Abels, der Geistlichkeit und der Städte eingesetzt. Früh um 8 Uhr begab sich die Versammlung in den großen Saal des Stabthauses. Sogleich würde Über dem Haupteingange das Wappen des Königs von Frankreich angebracht. Von hier bewegte sich der festliche Zug nach der Pfarrkirche, voran Bogenschützen mit den königlichen Farben, dann die Beamten des ganzen Rates, die Abgesandten vieler Staaten, die Vertreter der Reichsstädte, Prälaten, Edellente und andere hervorragende Personen. Zwischen zwei Reihen Soldaten, die in Parade aufgestellt waren, schritt der Zug dahin. Am Portal der Kirche empfing der Abt von Lützel im festlichen Ornate an der Spitze der Geistlichkeit die Fest-teilnehmer und hielt eine Ansprache, worin er den Entschluß des Königs pries. Nachdem dann eine feierliche Messe gelesen worden war, kehrte der Zug in derselben Ordnung in das Rathaus zurück. Hier wurde das königliche Schreiben über die Einsetzung des Rates verlesen und dann der Huldigungseid geleistet. — Dieser Rat hatte für die Pflege des Rechts im Elfaffe und außerdem für die feste Vereinigung sämtlicher Städte, Herrschaften und Gebiete des Landes mit Frankeich zu sorgen. Freilich

9. Elsässische Geschichtsbilder - S. 62

1884 - Straßburg : Bull
— 62 - hätte der Kaiser einigermaßen vom Reiche abgehangen, über dem Könige stehe aber nur Gott. — Jeder Widerstand der Reichsstädte war gebrochen, nur Straßburg bewahrte noch seine freie Stellung. Doch bald sollte auch diese untergehen. Der Fall von Straßburg. (1681,) Nach dem Frieden von Nymwegen errichtete Ludwig Xiv. drei sogenannte Reunionskammern. Es waren dies Gerichtshöfe mit der Ausgabe, zu untersuchen, welche Ansprüche der König aus besetzten Laudesteilen auf noch nicht besetzte hätte. Eine dieser Kammern war Breisach. Mit der größten Kühnheit fand diese heraus, daß alle Reichsunmittelbaren des Elsasses als Vasallen des Königs zu betrachten seien. So fällte sie auch im Jahre 1680 den Spruch, die Vogteieu von Wasselnheim, Barr und Jllkirch gehörten zur Krone Frankreichs, und demnach hätte die Stadt Straßburg, welche im Besitze dieser Gebiete sei, den Huldigungseid zu leisten. Kurzweg forderte deshalb die französische Regierung die Straßburger auf, sich dem Urteil zu unterwerfen, widrigenfalls sie mit Waffengewalt dazu gezwungen werden würden. Was war zu thun? Da, in dieser Not, wandte sich der österreichische Gesandte an den Rat um Aufnahme kaiserlicher Truppen in die Stadt. Mau konnte sich nicht einigen. Die Franzosen benutzten aber sofort deu Vorwand, der Kaiser wolle Straßburg überfallen, um ihre eigenen Pläne ins Werk zu setzen. In ganz Elsaß wurden die französischen Truppen zusammengezogen. Der Rat Straßbnrgs dadurch beunruhigt, wollte die feste Rheinbrücke wieder herstellen lassen. Aber der Gesandte Frankreichs wußte es nicht nur zu bewerkstelligen, daß die Arbeiten hierzu wieder eingestellt wurden, sondern brachte es auch dahin, daß die Stadt ihre einzigen schlagfertigen Truppen, die 1200 Schweizer-soldateu, entließ. Ganz natürlich, daß man dann später von Be» stechung der Ratsherren sprach, eine Behauptung, die sich bis heute erhalten hat. Aber bis jetzt liegt kein geschichtlich sicherer Beweis des Verrats vor. Nur so viel steht fest, daß es in Straß-burg eine mächtige Partei gab, die vollständig zu Frankreich hielt. — So war alles günstig für den französischen Überfall. — In der Nacht vom 27. auf den 28. September bemächtigte sich der

10. Elsässische Geschichtsbilder - S. 61

1884 - Straßburg : Bull
— 61 — erhoben bald nachher die freien Reichsstädte Beschwerde gegen den Rat, da sie sich von ihm in ihren Rechten verletzt fühlten; doch was nützte das? im pyrenäischen Frieden verzichtete das Haus Habsburg nochmals auf das Elsaß. Der Landvogt Mazarin beanspruchte von den Reichsstädten das Besatzungsrecht, das Be-stätignngsrecht der obrigkeitlichen Personen und die oberste Gerichtsbarkeit. Unausgesetzt arbeitete er darauf hin, von den Reichsstädten eine feierliche Anerkennung dieser Befugnisse zu erhalten. Nach seinem Tode setzte sein Neffe diese Bemühungen fort. Er berief Abgesandte der 10 freien Städte nach Hagenau, wo es ihm nach langen Verhandlungen gelang, die Vertreter Hagenaus zu folgendem Eide zu bringen: „Wir versprechen Seiner heiligen und königlichen Majestät von Frankreich, daß wir treu alles leisten werden, wozu uns der Friede von Münster verpflichtet, daß wir den erlauchtesten Herrn und Herzog von Mazarin als unseren Landvogt erkennen und ihm gehorsam werden in allem, was ihm zukommt." Dem Beispiel Hagenaus folgten die andern neun Reichsstädte. Der Eid wurde am 2. Januar 1662 geleistet. Zum Dank dafür reichte der Herzog den Vertretern die Hand, gab ihnen ein kostbares Gastmahl und schenkte ihnen Medaillen, welche auf der einen Seite das Bild des Königs, auf der andern sein eigenes zeigten. Nicht lange dauerte es, so beschwerten sich die Städte bei Kaiser und Reich über den abgezwungenen Eid. In gleicher Not waren die freien Herren. Beinahe 80 erließen eine Erklärung, worin sie zu dem deutschen Kaiser, als ihrem einzigen und rechtmäßigen Herrn hielten. Doch alle diese Gegenbestrebungen hinderten Frankreich nicht, immer mehr Platz zu greisen. — Der holländische Krieg (1672—1678) brachte über Elsaß wieder große Verwüstungen. Tnrenne und Conds standen an der Spitze der französischen Armee und schalteten mit herrischer Gewalt in dem Lande. Der Minister Lonvois ließ ganz Niederelsaß verwüsten, alle Lebensmittel wegführen, und das, was zurückbleiben mußte, verbrennen, nur damit die Österreicher nichts vorfänden. In dem Frieden von Nymw egen (1679) wurde die Oberherrschaft Frankreichs über ganz Elsaß, außer Straßburg, ausgesprochen und bald nahm der Baron von Montclar für Ludwig Xiv. den nochmaligen Huldigungseid ab, wobei er erklärte, der König von Frankreich nehme nunmehr die Stellung im Elsasse ein, die vor dem westfälischen Frieden der Kaiser im Elsasse gehabt hätte, nur
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